Schulprogramm

Umgang mit Vielfalt

Der Landtag NRW hat am 16. Oktober 2013 das „Erste Gesetz zur Umsetzung der Vereinten Nationen- Behindertenrechtskonvention“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen, mit dem das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung der gesetzliche Regelfall wird. In Kraft getreten ist das 9. Schuländerungsgesetz am 1. August 2014. Dabei liegt die entscheidende Änderung im Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule:

„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“
(BASS 2014/15, SchulG. Teil 1, §2, Absatz 5)

Damit werden die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt gestellt und Vielfalt als Chance für Lern- und Bildungsprozesse begriffen.

In der Sternwartschule wird Vielfalt in allen Klassen gelebt, damit alle Kinder voneinander und miteinander lernen können. Jedes Kind soll sich wertgeschätzt fühlen unabhängig seiner Leistungsfähigkeit und seines Verhaltens. Es erhält das Signal: Du gehörst dazu!

Inklusion als Pädagogik der Vielfalt erfordert bei allen schulischen Mitarbeitern, Eltern und Kindern gleichermaßen die Bereitschaft für ein Lernen und Leben miteinander.

Es gilt, Eltern in das Schulleben miteinzubeziehen und Gemeinschaft zu leben durch gemeinsame Projekte und Feste, gemeinsame Arbeit in den Schulgremien und das Elterncafe.

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Individuelle Förderung